Schweiz: Tierärzteverband GST fordert Vergütung für Findeltier-Behandlungen
Die Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST) fordert eine schweizweite Regelung für die Behandlungskosten verletzter Findeltiere. In ihrer Medienmitteilung vom 3. November unterstützt der Dachverband, der nach eigenen Angaben rund 4000 Tierärztinnen und Tierärzte vertritt, eine entsprechende Motion von Nationalrätin Meret Schneider. Bisher bleiben Praxen nach Darstellung der GST immer wieder auf den Kosten der Nothilfe sitzen, wenn sich kein Halter ermitteln lässt.
Nothilfe ohne Kostenträger
Die GST beschreibt die Lage mit einem typischen Szenario: Eine Katze wird von einem Auto angefahren, eine Passantin bringt das verletzte Tier in die nächste Praxis. Die Katze trägt keinen Chip, niemand weiß, wem sie gehört. Behandelt wird sie trotzdem. Die Kosten kann die Praxis aber oft niemandem in Rechnung stellen, denn laut GST kommen nur wenige Gemeinden für die Behandlung von Findeltieren auf.
Für den Verband ist diese Versorgung eine Leistung im öffentlichen Interesse. Ihre Kosten dürften nicht auf die Tierärzteschaft abgewälzt werden. Die Motion «Rechtssicherheit für Tierärzte und Tierärztinnen bei Fundtieren» (Geschäft 25.4371) verlangt deshalb, dass die Kosten der medizinischen Erstversorgung von Fundtieren gesetzlich geregelt und von der öffentlichen Hand getragen werden. Laut Motionstext in der Parlamentsdatenbank sollen dafür die Gemeinden zuständig sein, auf deren Gebiet ein Tier gefunden wird.
Die Unterstützung der GST ist eine politische Forderung, keine neue gesetzliche Kostenübernahme. Der Bundesrat äußerte in seiner Stellungnahme vom 5. November 2025 Verständnis für das Anliegen, beantragte aber die Ablehnung der Motion. Aus seiner Sicht sollten die Kantone regeln, wie bei der Versorgung von Fundtieren vorzugehen ist und wer die Kosten trägt. Die GST hält eine Regelung auf Bundesebene dagegen für wirksamer, weil sonst ein Flickenteppich unterschiedlicher Lösungen entstehe.
Warum der Chip so viel ausmacht
In der Stellungnahme von 2025 nennt der Bundesrat insbesondere nicht gechippte Katzen: Andere Heimtiere seien seltener frei draußen unterwegs. Für Hunde gilt in der Schweiz bereits eine Pflicht zur Kennzeichnung und Registrierung. Laut dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) müssen sie gechippt und in der Datenbank AMICUS registriert werden. Das erleichtert die Zuordnung zum Halter.
Laut GST hat das Bundesparlament ein Chip-Obligatorium für Katzen im Mai 2025 abgelehnt; inzwischen führten es einige Kantone selbst ein. Der Verband würde auch hier eine nationale Lösung begrüßen. Eine Kennzeichnung zusammen mit registrierten Kontaktdaten kann helfen, die Halter verunfallter Katzen zu ermitteln.
Was du als Katzenhalter mitnehmen kannst
Unabhängig davon, wie die Politik entscheidet: Ein Chip allein hilft nur, wenn die Nummer auch mit aktuellen Kontaktdaten registriert ist. Das BLV empfiehlt, Katzen sowohl chippen als auch registrieren zu lassen, damit entlaufene Tiere identifiziert und zurückgebracht werden können. Warum Chip und Registrierung zusammengehören, zeigt auch unser Bericht aus dem TierQuarTier Wien – ein Beispiel aus Österreich.
Wichtig: Die hier beschriebene Debatte betrifft die Schweiz. Für Deutschland und andere Länder gelten eigene Regeln, die sich daraus nicht ableiten lassen.
Quelle: Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST): „Schweizer Tierärzteschaft fordert eine Vergütung für die Behandlung von Findeltieren“, 03.11.2026