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Die Sorge um ein krankes Haustier ist für viele Tierbesitzer eine große Herausforderung. Doch wie sieht es aus, wenn man berufstätig ist und sich um das kranke Tier kümmern muss? Welche Rechte haben Arbeitnehmer in solch einer Situation? In diesem Beitrag werfen wir einen Blick auf die rechtlichen Aspekte und geben einige Tipps, wie man sich als Hundebesitzer in dieser schwierigen Situation verhalten kann.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Gemäß dem deutschen Arbeitsrecht gibt es keinen Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub, wenn das Haustier erkrankt. Der bezahlte Sonderurlaub gemäß § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches bezieht sich nur auf persönliche Gründe wie Hochzeit, Pflege von Kindern oder Eltern oder den Todesfall eines nahen Angehörigen. Haustiere sind davon normalerweise ausgeschlossen, da sie nicht mit Familienmitgliedern gleichgestellt werden.

Anwalt am Laptop mit Richterhammer
© Sora Shimazaki – pexels.com

Ausnahmen in Notfällen

In akuten Notfällen, in denen das Tier akut erkrankt oder verletzt ist und sofortige tierärztliche Behandlung erforderlich ist, kann der Arbeitnehmer unter Umständen einen Anspruch auf Freistellung haben. Der Tierschutz gebietet in solchen Fällen die Sicherstellung der medizinischen Versorgung. Allerdings gilt dies nur für kurze Zeiträume. Es ist auch möglich, dass Arbeits- oder Tarifverträge die Freistellung ausschließen oder auf bestimmte Fälle beschränken, sodass kein Anspruch auf Freistellung besteht und Urlaub genommen oder Arbeitszeitguthaben abgebaut werden muss. Gleiches gilt, wenn das Haustier krank ist, ohne dass es sich um einen dringenden Notfall handelt.

Urlaub nehmen bei krankem Haustier

Wenn das Haustier erkrankt und niemand verfügbar ist, um sich um das betreuungsbedürftige Tier zu kümmern, sollte der Arbeitnehmer regulär einen Urlaubstag nehmen und darauf hoffen, dass der Arbeitgeber Verständnis zeigt und spontan freigibt.

Was tun, wenn kein Urlaub mehr übrig ist?

In Fällen, in denen kein Urlaubsanspruch mehr besteht, muss der Arbeitnehmer auf das Entgegenkommen des (Personal-)Chefs hoffen. Es ist ratsam, die persönliche Notlage zu schildern und unbezahlte Freistellung zu beantragen. Aufgrund der strengen Tierschutzbestimmungen in Deutschland wird in der Regel nach einem Kompromiss gesucht, der sowohl die Interessen des Arbeitgebers als auch das Wohl des Tieres berücksichtigt.

Selbstbeurlaubung und Home-Office

Der Arbeitnehmer sollte sich keinesfalls eigenmächtig beurlauben. Wenn noch ausreichend Zeit vorhanden ist, kann ein Antrag auf einstweilige Verfügung beim Arbeitsgericht gestellt werden, um die Freistellung zu erwirken. Wenn dies zeitlich nicht möglich ist und der Arbeitnehmer eigenmächtig der Arbeit fernbleibt, kann dies zu einer Abmahnung führen, es sei denn, der Arbeitnehmer befindet sich in einer unauflösbaren Zwangslage, in der eine Sanktion nicht gerechtfertigt wäre.

Home-Office ist bei Krankheit des Haustiers erlaubt, allerdings nur mit Zustimmung des Arbeitgebers, der dabei die berechtigten Interessen des Arbeitnehmers berücksichtigen muss.

Tierarztbesuche und nacharbeiten

Wenn der Hund sich zum Beispiel während des morgendlichen Spaziergangs verletzt und ein dringender Tierarztbesuch notwendig ist, sollte der Arbeitnehmer umgehend seinen Vorgesetzten informieren. In der Regel wird dem Arbeitnehmer die Zeit freigestellt, die er benötigt, um das kranke Tier zum Tierarzt zu bringen. Es besteht jedoch kein Anspruch auf Bezahlung für diese Zeit.

Wenn das Tier nach der Behandlung oder Operation zu Hause überwacht und gepflegt werden muss, besteht die Möglichkeit, dem Arbeitgeber anzubieten, die verlorene Arbeitszeit nachträglich nachzuholen.

Katze beim Tierarzt bekommt eine Spritze
© Gustavo Fring – pexels.com

Fazit

Die Betreuung eines kranken Haustiers kann für Arbeitnehmer eine herausfordernde Situation sein. Es ist wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen und sich mit dem Arbeitgeber abzustimmen. Eine offene und ehrliche Kommunikation ist dabei entscheidend. Jeder Fall ist individuell, daher ist es ratsam, eine Lösung zu finden, die sowohl die Interessen des Arbeitgebers als auch das Wohl des Tieres berücksichtigt. Letztendlich sollte das Tierwohl immer im Vordergrund stehen, und eine gute Balance zwischen Arbeit und der Sorge um das Haustier gefunden werden.

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